Geschäftsbedingungen der City Kurier Transport-Agentur GmbH

1. Leistungen und Preise

1.1. City Kurier GmbH übernimmt Kleinsendungen bis max. 750kg zur Beförderung durch selbstständige Subunternehmer soweit sie sich für die Beförderung mit PKW und Bus im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eignen, und soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Ausgeschlossen ist die Beförderung von Sendungen, die den Postmonopol (insbesondere §2 Postgesetz) unterliegen. von der Beförderung ausgeschlossen sind ferner solche Sendungen, die Güter von besonderem Wert enthalten (wie beispielsweise Gold, Edelmetalle, Schmuck, Geld und Münzen) sowie solche Sendungen, deren Güter Gefahren für andere Güter oder sonstige Gegenstände oder Personen zu Folge haben können (wie z.B. Schusswaffen, Gefahrgüter, usw.). Sendungen, die Glas, Porzellan und ähnliche hochempfindliche Güter enthalten, müssen besonders Sachgemäß gegen Schlag und Stoß in Kisten und Kartons mit ausreichender Innenverpackung vom Auftraggeber geschützt werden. Die Übernahme von Sendungen von einem Gesamtgewicht von mehr als 50Kg erfolgt nur nach entsprechender, ausdrücklicher Vereinbarung mit der City Kurier GmbH.

 

1.2. Im Overnight-Bereich erfolgt die Auslieferung zum Transport übernommenen Sendungen spätestens in dem auf die Übernahme folgenden Werktag (Montag - Samstag). Bei Vereinbarung des Sameday-Sevices werden die Sendungen auch innerhalb kürzester Frist befördert. Auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung bietet City Kurier GmbH auch weitere Serviceleistungen an, wie z.B. feste Auslieferungszeiten, Rücktransport von Sendungen und Serviceleistungen aller Art, wie etwa Besorgung von Visa oder auch Präsenten.

 

1.3. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes entrichtet sich - nach der jeweils gültigen Preisliste von City Kurier GmbH. Das vom Auftraggeber zu bezahlende Entgeld wird fällig mit Ablieferung der Sendung beim Empfänger. Für den Transport von voluminösen Gütern gilt eine besondere Berechnung. Die von uns angewandte Formel für die Volumenberechnung lautet: Länge x Breite x Höhe : 6000

Ist das sich aus dieser Formel ergebene Volumengewicht größer als das tatsächliche Gewicht der Sendung, wird der Transport zum Preis des Volumengewichts ausgeliefert.

 

2. Vertragsabschluß, Übernahme und          Ablieferung

2.1. Ein Beförderungsvertrag mit City Kurier GmbH gilt dann als abgeschlossen, wenn ein entsprechender Auftrag ausdrücklich von den dazu befugten Mitarbeitern bestätigt worden ist. Fahrer, die Sendungen abholen oder anliefern, sind zur Auftragsannahme nicht befugt.

 

2.2. Der Lauf der vertraglich vereinbarten Lieferfrist beginnt mit der Übernahme der Sendung durch den von City Kurier GmbH mit dem Transport der Sendung beauftragten Subunternehmer.

 

2.3. Ist der Empfänger einer Sendung nicht zu erreichen, ist der ausliefernde Fahrer berechtigt, die Sendung vertrauenswürdigen Dritten zur Weiterleitung an die Empfänger auszuhändigen, ist dies nicht möglich verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ihm eine Ablieferungsquittung ausgehändigt.

 

 

 

 

 

3. Haftung

3.1. City Kurier GmbH haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme des Gutes und dem seiner Ablieferung eintritt. Für Überschreitung der Lieferfrist der als Terminwunsch angegebenen Zeit haftet City Kurier GmbH nicht. City Kurier GmbH ist von der Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, wenn durch eine nicht von ihm verschuldete Weisung des Verfügungsberechtigten durch besondere Mängel des Gutes oder seiner Packung oder durch Umstände die er nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

 

3.2. Die Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund - ist der Höhe nach pro Sendung wie folgt begrenzt:

  • auf maximal € 750.- für Güterschäden (Verlust und Beschädigung des Gutes das Gegenstand der Beförderung ist).

  • auf maximal € 750,- für Güterschäden (aus einem Güterschaden herrührende Vermögensschäden).

  • auf maximal € 750,- für reine Vermögensschäden (Vermögensschäden, die nicht mit einem Güterschaden am Beförderungsgut oder sonstigen Sachschäden zusammenhängen).

 

3.3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit ihnen zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie finden ferner keine Anwendung soweit ein Schaden verursacht wurde durch grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und / oder durch grob schuldhafte Verletzung von Hauptpflichten: Der Nachweis groben Verschuldens obliegt dem Anspruchsteller.

 

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet möglich Schadenansprüche unverzüglich City Kurier GmbH mitzuteilen.

4. Zusatzversicherung
Auf Wunsch kann eine zusätzlich Transportversicherung bei höheren Risiken abgeschlossen werden.

 

5. Verjährung

Ansprüche gegen City Kurier GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren in 6 Monaten, im Falle groben Verschuldens (Ziffer 3.3) in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten vom Schaden spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

 

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart (Sitz der City Kurier Transport-Agentur GmbH), sofern der Auftraggeber Kaufmann (nicht Minderkaufmann) im Sinne der §§ 1 ff HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand 02.06.2003

 

 

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